Pokerface by Hakan Civelek

Wochenrückblick 22|2018 – Preise, DSGVO, der Tod & die Abmahnung

Heute wieder Themen, die mich diese Woche beschäftigt, bewegt, aufgeregt und ein Kopfschütteln hervorgerufen haben. Wie immer mit dabei: die DSGVO. Heute allerdings mit ein paar Beispielen für Abmahnungen und meine Bewertung hinsichtlich meines Blogs. Am Ende gibt es etwas zu lachen – außer du lachst nicht.

Here we go.

Kulturgut Buch

Monopolkommission plädiert für Abschaffung der Buchpreisbindung

Im Spiegel-Online las ich den Artikel über die Monopolkommission, die sich für Abschaffung der Buchpreisbindung aussprach:

»Sie [die Buchpreisbindung] sei ein schwerwiegender Markteingriff, dem ein nicht klar definiertes Schutzziel gegenüberstehe. Zwar verlangsame sie den Strukturwandel im stationären Buchhandel, dennoch würden klassische Buchgeschäfte kontinuierlich Marktanteile an Online-Händler verlieren.«
(Quelle: SPON, Stand 03.08.2018)

Mit der gleichen Argumentation könnte man über uns Menschen sagen, dass wir auf lange Sicht gegen den Tod verlieren. Daher sollten wir uns gleich vom Leben verabschieden (quasi Selbstmord aus Angst vor dem Tod).

Ich halte die Buchpreisbindung für sinnvoll, da ich das Buch als Kulturgut schützenswert finde und dessen Preis nicht von Angebot und Nachfrage bestimmt werden sollte, damit ein breites, vielfältiges Angebot an Büchern erhalten bleibt und ebenso Buchhandlungen in keinen absurden Preiswettbewerb nach unten gestürzt werden (den Amazon gewinnen würde/wird).

Die DSGVO, der Tod & die Abmahnung

Statt Links der Woche: Tote Links der Woche

Enno Park listet Blogs auf, die wegen der DSGVO geschlossen haben. Es sind aktuell 320 Einträge. Aus dieser Liste kenne kaum einen Blog. Also pickte ich mir einen Blog aus der Liste aus, den ich kennen könnte. Das war Nr. 89 www.sprachlog.de (der Sprachlog von Anatol Stefanowitsch). Zu meiner Überraschung ist die Seite heute verfügbar und hat eine Datenschutzerklärung, die für mich korrekt aussieht. Was ist passiert? Reanimation, Living of the Dead oder nur Blogger-Kollegen, die geholfen haben… I like!

Erste Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen liegen vor

Die Anwaltskanzlei Hechler beschreibt auf ihrer Seite die ersten Inhalte von Abmahnungen und bewertet sie juristisch. Ich fand hier ein paar erwähnenswerte Inhalte, die ich hier ausführen werde.

Vorab: Ich bin kein Jurist, daher sind das meine persönlichen Überlegungen, also Nutzung auf eigene Gefahr! Hier nun zu den Punkten von Herrn Hechler im Einzelnen.

»Die Rechtsanwaltskanzlei aus Esslingen rügte zunächst die Verwendung von Google Analytics ohne Opt-In-Möglichkeit sowie die ebenso fehlende Opt-Out-Möglichkeit auf einer Website des Konkurrenten. Dies verstoße gegen Art. 16 -20 DSGVO iVm Art. 13 DSGVO.

Hinweis: Dies ist falsch, denn wenn dem Internetnutzer für alle Endgeräte ein Opt-Out Link angeboten wird, so genügt dies den Vorschriften der DSGVO.«
(Quelle: Abmahnungs-Abwehr, Stand: 03.06.2018)

Ich interpretiere es so: Reichweitenmessungen über Dritte oder die eigene Seite erfordern keine Opt-In. Solange also in den Datenschutzerklärungen über die Einbindung von Google-Analytics informiert und ein Link zum Opt-Out angeboten wird, ist die Einbindung von Tools wie Google Analytics DSGVO-konform (bei Werbung sieht die Sachlage anders aus).

Dabei fällt mir Google Fonts ein – was ist damit? Denn Google bietet kein Opt-Out dafür an. Ich gehe jedoch davon aus, dass Google beim Zugriff von der eigenen Webseite auf die Fonts, den Nutzer trackt. Bisher konnte ich nämlich nichts gegenteiliges finden. Im Gegenteil, meine Suche mit »google fonts dsgvo« lieferte hauptsächlich Treffer, die empfehlen, die Fonts lokal bei sich einzubinden (was ich bereits getan habe).

Auf Google Fonts weist auch die Anwaltskanzlei Hechler hin und räumt die Möglichkeit wie ich ein, dass Google beim Zugriff auf die Fonts personenbezogene Daten erhebt. Die Ausführungen sind hier zu finden. Ich habe in einigen Datenschutzerklärungen für Google Fonts den Opt-Out Link https://adssettings.google.com/authenticated gesehen. Als ich den Link klickte, bot Google ein Login an, daher halte ich das für unzulässig. Also: Alles aus dem eigenen Blog entfernen, das auf Seiten Dritter zugreift, die kein Opt-Opt bereitstellen bzw. nicht konkret angeben, dass keine personenbezogenen Daten gesammelt werden.

An dieser Stelle wird es für mich undurchsichtig. Sofern ich es verstehe, geht es um unlauteren Wettbewerb (UGW). Damit einher die Frage, bevorteilt eine falsche oder nicht existente Datenschutzerklärung einen Mitbewerber? Kann also ein Mitbewerber einen Konkurrenten wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnen?

Kann jemand einen Blogger ohne Einkünfteerzielungsabsicht, also einen privaten Blog, wegen der DSGVO abmahnen? Hier scheint niemand eine richtige Antwort zu haben, nur vorsichtige Formulierungen.

eRecht24 stellt u.a. diese wichtige Frage: »Sind DSGVO-Abmahnungen überhaupt berechtigt?«

So klar die Frage ist, so uneindeutig fällt die Antwort aus. Es gäbe zurzeit kein einziges Urteil dazu. Daher weist eRecht24 ausdrücklich darauf hin, dass Aussagen darüber, »dass es keine Abmahnungen aufgrund von DSGVO-Verstößen geben wird oder DSGVO- Abmahnungen generell unzulässig sind«, schlichtweg falsch seien.

Sollte ich abgemahnt werden, werde ich sofort einen Anwalt einschalten. Ich würde jedem abgemahnten empfehlen, die Unterlassungserklärung genau zu prüfen, idealerweise von einem Anwalt, denn die unterschriebene Unterlassung gilt lebenslang (also wörtlich bis der Tod euch scheidet).

Mein Highlight der Woche

Ein ganz pfiffiges Kerlchen dachte sich, warum nicht die neuen Möglichkeiten dank des DSVOS für sich nutzen, um damit Geld zu machen? Frost, so heißt der Kerl, lud daraufhin seine gesamten Daten von Facebook herunter und bot sie auf eBay an (das geht mit diesem Link auf Facebook). Ich will nicht zu viel verraten, aber es lohnt sich nicht (via LeFloid).

 


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